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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der regiofixx GmbH gültig für Beamer-Reparatur-Dienstleistungen

  1. Allgemeines
    1. Die nachfolgenden Reparatur- und Leistungsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der regiofixx GmbH für Beamerreparaturen und Wartungen. Entgegenstehende Einkaufs- oder Lieferbedingungen werden auch durch Auftragsannahme nicht anerkannt.
    2. Die regiofixx GmbH behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, allen Informationen körperlicher und unkörperlicher Art Eigentums- und Urheberrechte vor; diese dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden
    3. Telefonische Auskünfte und Angaben der Webseite erfolgen freibleibend. Sie erfolgen unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Ausgenommen hiervon sind lediglich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.
    4. Die regiofixx GmbH verpflichtet sich nicht zur Prüfung etwaiger garantierechtlicher Ansprüche des Kunden gegenüber dem Hersteller.
  2. Auftragserteilung
    1. Aufträge werden schriftlich, per E-Mail oder fernmündlich erteilt. Durch Absenden oder Erteilen eines Reparaturauftrages erkennt der Kunde die Verbindlichkeit der Beauftragung an.
    2. Der Auftrag gilt im Rahmen des vom Kunden gewählten Reparaturumfangs und der abgegebenen Fehlerbeschreibung als genehmigt. Damit autorisiert der Kunde die regiofixx GmbH alle Arbeiten durchzuführen, die für die einwandfreie Instandsetzung des Beamers / Projektors notwendig sind.
    3. Die regiofixx GmbH ist nicht verpflichtet den Gegenstand über die Fehlerbehebung hinaus auf alle möglichen Fehler und Fehlfunktionen zu prüfen.
    4. Erteilt der Kunde eine Reparaturfreigabe, kann die regiofixx GmbH bis zum erreichen der Freigabegrenze unmittelbar tätig werden. Übersteigt der voraussichtliche Reparaturpreis die Freigabegrenze informiert die regiofixx GmbH den Kunden vor Instandsetzung über die voraussichtlichen Kosten. Der Kunde entscheidet dann ob er die Reparatur durchführen lassen möchte oder nicht.
  3. Reparaturdurchführung
    1. Reparaturtermine werden nur unverbindlich gegeben, da Sie je nach Fehlerumfang und Verfügbarkeit der Ersatzteile Schwankungen unterliegen können.
    2. Jede Reparatur und auch jeder Kostenvoranschlag bedeutet einen Eingriff in den Reparaturgegenstand. Daher ist es nicht in jedem Fall möglich den Zustand wieder so herzustellen, wie er vor dem Eingriff geherrscht hat. Der Kunde hat daher kein generelles Recht auf Widerherstellung des Originalzustandes.
    3. Getauschte Teile gehen - wenn nicht bei Auftragserteilung schriftlich etwas anders vereinbart wurde - in das Eigentum der regiofixx GmbH über oder werden entsorgt. Wir bitten daher unsere Kunden darauf zu achten, dass defekte Teile rechtzeitig angefordert werden!
    4. Die regiofixx GmbH ist grundsätzlich berechtigt auch Subunternehmer in die Auftragserfüllung mit einzubinden.
  4. Zahlungsbedingungen
    1. Um das Ausfallrisiko zu begrenzen werden Reparaturen ausschließlich gegen Vorkasse, Paypal oder Nachnahme durchgeführt. Für Firmenkunden und Kunden, die mindestens 2 erfolgreiche Reparaturvorgänge mit uns abgewickelt haben, können abweichende Regelungen getroffen werden. Solche Regelungen bedürfen grundsätzlich einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
    2. Der Rechnungsbetrag wird unmittelbar nach Rechnungsstellung an den Kunden fällig. Kommt der Käufer mit der Zahlung in Verzug, ist die regiofixx GmbH berechtigt, den Beamer bis zum Zahlungseingang zurückzuhalten. Die Geltendmachung eines Vollzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
  5. Aufbewahrung und Abholung
    1. Wird ein Beamer trotz mehrfachen Anmahnens nicht ausgelöst (2-fache erfolglose Mahnung) geht die regiofixx GmbH davon aus, dass der Kunde das Interesse an dem Beamer verloren hat. Der Kunde stimmt hiermit ausdrücklich zu, dass die regiofixx GmbH ist in einem solchen Falle unter Einhaltung einer 3 monatigen Lagerfrist dazu berechtigt ist, den Beamer zum Ausgleich der offenen Forderungen anderweitig zu verwerten (Erlöschen der Aufbewahrungsfrist).
    2. Während der erweiterten Aufbewahrungsfrist (beginnend 4 Wochen nach Rechnungsstellung) haftet die regiofixx Gmbh nur im Rahmen von grober Fahrlässigkeit oder Fahrlässigkeit für Beschädigungen oder Verlust des Gerätes. Zudem behält sich Die regiofixx GmbH vor, während dieses Zeitraumes 5 € Lagerkosten pro Woche in Rechnung zu stellen.
  6. Gewährleistung
    1. Die regiofixx GmbH gibt eine Gewährleistung von 6 Monaten auf die ausgetauschten Teile und durchgeführten Reparaturarbeiten, beginnend mit der Benachrichtigung über die Fertigstellung des Gerätes.
    2. Für Beamerlampen gilt die vom Hersteller ausgewiesene Garantie. Für die meisten Originalen Hersteller Lampen beträgt diese 3 Monate. Sie kann sich im Einzelfall bis auf 5 Monate verlängern. Die Garantie beginnt immer ab Rechnungsdatum. Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantiefrist und setzen keine neue Frist in Gang. Die Ware muss innerhalb der Garantiezeit spätestens jedoch 3 Tage danach bei uns eintreffen. An die Garantie sind folgenden Bedingungengeknüpft:
      • Der Projektor wird unter normalen Einsatzbedingungen betrieben, so wie es in den jeweiligen Handbüchern des Projektors definiert ist.
      • Die detaillierten Anweisungen der Betriebsanleitung (z.B. die regelmäßige Reinigung des Projektors und Austausch des Luftfilters) und der Garantiebedingungen des Projektors sind zu beachten. Bei Ausfall der Lampe aufgrund unsachgemäßem Gebrauch (z.B. Sturz, Betrieb bei Rauch oder Nebel, ) ist die Garantie ausgeschlossen. Die Hersteller behalten sich das Recht vor, die Gültigkeit des Garantieanspruchs im Einzelfall zu überprüfen.
      Im Reklamationsfalle beschränkt sich das Recht des Kunden auf Nacherfüllung.
    3. Ausgenommen von der Gewährleistung sind Schäden, die auf unsachgemäße Handhabung zurückzuführen sind, Folgeschäden aus gerätebedingten Mängeln und verschleißbedingte Schäden. Auch Schäden, die trotzt gleicher Fehlersymptome andere Ursache haben, fallen nicht unter die Gewährleistung. Für Software- und Datenüberspielungen übernehmen wir ebenfalls keine Gewähr.
    4. Die regiofixx GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden an Beamern, die auf eine  unsachgemäße Verpackung zurückzuführen sind. Der Kunde hat für eine transportgerechte und stoßsichere Verpackung zu sorgen. Auch ist darauf zu achten, dass etwaige Schäden vom Transportdienstleister quittiert und innerhalb der festgelegten Frist gemeldet und umfassend dokumentiert werden.
    5. Alle Ansprüche des Kunden verjähren nach 12 Monaten soweit dieser Regelung nicht gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
  7. Haftung
    1. Die regiofixx GmbH haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
    2. Werden Schäden geltend gemacht, ist die regiofixx GmbH zur kostenfreien Instandsetzung oder zum Ersatz berechtigt. Ist dieses unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden so kann auch der Zeitwert ersetzt werden (Wert zum Tage der Beschädigung)
  8. Datensicherheit
    1. Die regiofixx GmbH übernimmt keine Gewähr für Daten, Einstellungen oder Software, die mit dem Gerät eingesendet wird.
  9. Datenschutzbestimmung
    1. Die regiofixx GmbH hält sich strikt an die Regeln des Datenschutzes.
    2. Personenbezogene Daten werden nur in dem Umfang erhoben, wie Sie zu einer reibungslosen Reparaturabwicklung, Webseitenpflege und Abrechnung erforderlich sind. Wir versichern, dass Ihre Daten in keinem Fall unbefugte Personen weitergegeben oder gar an Dritte verkauft werden.
    3. Ausgenommen hiervon ist lediglich die Weitergabe der Adressdaten zum Zwecke der Transportabwicklung. Auch in diesem Falle sind Ihre Daten durch umfangreiche Datenschutzbestimmungen unseres Versenders geschützt (siehe hierzu Auszug aus den Datenschutzbestimmungen des GLS Paketdienstes unter den AGB Vereinbarungen)
    4. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ihm die von uns übermittelten Daten auch per E-Mail zugesandt werden können.
  10. Sonstiges
    1. Die Vertragsbeziehungen unterliegen bei ausländischen Kunden deutschem Gesetz
    2. Gerichtsstand ist ausschließlich der Geschäftssitz der regiofixx GmbH für alle mittelbar oder unmittelbaren sich ergebenden Streitigkeiten (Gerichtsstand Siegburg bei Bonn)
    3. Sollten Bestimmungen dieser AGB Vereinbarung gegen geltendes Recht verstoßen, so bleiben die übrigen Punkte der Vereinbarung unberührt. Die zu ersetzende Passage wird im Ursprungssinn unter Einklang der aktuellen Gesetzgebung interpretiert.

Niederkassel, den 01.01.2018

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Feldmühlestr. 28a, 53859 Niederkassel