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Ich habe Garantie – muss ich zu meinem Händler/Hersteller?

Wir empfehlen bei klaren Garantiefällen und in den ersten 6 Monaten immer zunächst beim Hersteller nachzufragen, ob er die Garantie übernimmt. Bei Fällen wie Gehäusebruch, Wasserschäden, Kurzschlüssen durch Überspannung etc. ist eine Regelung über den Hersteller eher unwahrscheinlich (Nachfragen schadet jedoch nicht). Oftmals muss daher eine Reparatur über Dritte oder über das Beamer-Reparatur-Zentrum unmittelbar in Erwägung gezogen werden. Eine Prüfung Ihrer garantierechtlichen Ansprüche übernehmen wir allerdings nicht.

Hintergrund:
Zugunsten des Käufers wird in den ersten 6 Monaten angenommen, dass der Mangel schon bei Herstellung des Beamers bestanden hat. Nach den 6 Monaten kehrt sich die Beweislast um, d.h. der Kunde muss beweisen, dass das Gerät schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies. Gerade bei mobilen und stoßempfindlichen Beamern und Geräten ist dieser Nachweis oft nur schwer zu führen!